Erbrecht

Unter dem Begriff Erbrecht werden alle Gesetze und Regelungen verstanden, die sich mit der Frage des Verbleib des Vermögens eines Verstorbenen beschäftigen.

Im objektiven Sinn bezeichnet das Erbrecht also Rechtsnormen, die den Übergang des Vermögens einer Person im Falle seines Todes auf eine oder mehrere andere Personen regeln.

Der Begriff des Erbrechts kann aber noch auf eine andere Weise verstanden werden. Er beschreibt in subjektiver Hinsicht nämlich das Recht einer Person, Verfügungen über sein Eigentum oder andere Rechte für den Fall des Eintritt seines Todes zu treffen.

Wo ist das Erbrecht in Deutschland geregelt?

Große Teile des deutschen Erbrechts sind im fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) niedergeschrieben. Doch auch außerhalb des BGB oder in anderen Büchern des BGB finden sich Vorschriften zum Erbrecht.

Ergänzend zum Erbrecht im engeren Sinne sollte auch das Erbschaftssteuergesetz nicht unerwähnt bleiben. Die Besteuerung erbrechtlicher Angelegenheiten kann nämlich wiederum Einfluss darauf nehmen, für welches erbrechtliche Gestaltungsmodell der Erblasser sich entscheidet.

Welche wichtigen Grundprinzipien kennt das Erbrecht?

In Deutschland gibt es die sogenannte gesetzliche Erbfolge, die immer dann greift, wenn ein Erblasser kein Testament oder Erbvertrag errichtet hat. Von der gesetzlichen Erbfolge erfasst sind in Deutschland grundsätzlich nur natürliche Personen. Der Fiskus, eine juristische Person, kann erst dann zum Erben werden, wenn kein anderer Erbe gefunden werden kann.

Ein wichtiger Grundsatz des deutschen Erbrechts ist zudem die Universalsukzession. Dieser Begriff beschreibt die Gesamtrechtsnachfolge, nach der das gesamte Vermögen eines Erblassers zum Zeitpunkt seines Todes automatisch auf den oder die Erben übergeht. Eine Vererbung nur einzelner Gegenstände ist nur ausnahmsweise vorgesehen.

Verfügungen von Todes wegen im Erbrecht

Wer abweichend von der gesetzlichen Erbfolge Regelungen hinsichtlich der Erbfolge treffen möchte, kann dies mittels eines Testaments, eines Erbvertrags oder eines Vermächtnisses machen. Grenzen werden der Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht gesetzt.

Werden Pflichtteilsberechtigte von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, können sie den sogenannten Pflichtteil verlangen, der die Hälfte des gesetzlichen Erbteils beträgt.