Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge betrifft ausschließlich nahe Angehörige bzw. Abkömmlinge des Verstorbenen und greift beim Erbfall ohne Testament oder sonstige Verfügung des Erblassers wie folgt:

1. Gesetzliche Erben ersten Grades (Ordnung) sind direkte Nachkommen des Verstorbenen, dessen leibliche Kinder, Enkel und
Urenkel.

Die lebenden Kinder erster Ordnung des Erblassers schließen – bei Eintritt des Erbfalls – alle anderen Angehörigen des
Verstorbenen aus. Je nach Anzahl der Kinder erfolgt die Aufteilung des Erbnachlasses zu jeweils gleichen Erbteilen.

Sollten bei Eintritt des Erbfalls keine lebenden Abkömmlinge vorhanden bzw. zu ermitteln sein, werden die Ansprüche der
Erbfolge an Enkel und Urenkel abgetreten.

2. Gesetzliche Erben zweiten Grades sind Eltern sowie deren Abkömmlinge.

Leben die Eltern bei Eintritt des Erbfalls, erben diese allein und zu gleichen Erbteilen.
Sollte nur ein Elternteil leben, ist dieser Alleinerbe.

Insofern Eltern zum Zeitpunkt des Erbanspruchs nicht mehr leben, so treten an deren Stelle – falls vorhanden – noch lebende
Geschwisterkinder des Erblassers.

3. Gesetzliche Erben dritten Grades sind Großeltern.

Leben die Großeltern bei Eintritt des Erbanspruchs, erben diese allein und zu gleichen Erbteilen.
Hier gilt ebenfalls: Sofern nur ein Großelternteil lebt, ist dieser Alleinerbe.

Soweit die Großeltern zum Zeitpunkt des Erbanspruchs nicht mehr leben, übergeht der Erbanspruch an deren Abkömmlinge.

4. Gesetzliche Erben vierten Grades sind Urgroßeltern (Voreltern).

Leben die Urgroßeltern zum Zeitpunkt des Erbanspruchs nicht mehr, geht der Nachlass an gesetzliche Erben der fünften
Ordnung und sogenannter ferner Ordnungen. Erbanspruch hat, welcher am nächsten mit dem Erblasser verwandt ist.

Mehrere Verwandte erben jeweils den gleichen Erbteil.

Für den Fall, dass bei Eintritt des Erbfalls keine Abkömmlinge oder Verwandte mehr leben, geht der gesetzliche Erbanspruch an den Staat.

Die gesetzliche Erbfolge ist im Allgemeinen eine komplexe Angelegenheit, sodass eine gezielte Beratung sinnvoll und unumgänglich ist.

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