Berliner Testament
Was genau ist ein Berliner Testament?
Verheiratete Paare oder eingetragene Lebenspartner möchten in der Regel gemeinsam darüber entscheiden, was nach dem Tod einer der Partner mit dem Nachlass geschehen soll. Da der Lebensstandard des Partners gesichert werden und ihm gleichzeitig die Auseinandersetzung mit anderen Erben erspart werden soll, setzen sich viele Partner gegenseitig zu Alleinerben ein. Dies geschieht häufig durch das Aufsetzen eines Berliner Testaments.
Im deutschen Erbrecht versteht man unter einem Berliner Testament ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten oder Lebenspartnern, in welchem sie sich gegenseitig zu Alleinerben bestimmen und darüber hinaus festlegen, dass nach dem Tod des zuletzt Verstorbenen der Nachlass an eine oder mehrere dritte Personen fallen soll.
Die Funktion des Berliner Testaments besteht darin, den überlebenden Ehepartner finanziell abzusichern und eine gemeinsame Entscheidung darüber zu treffen, wer nach dem Tod beider Ehegatten erben soll.
Wie ist ein Berliner Testament ausgestaltet?
Damit der zuletzt versterbende Ehegatte den Nachlass alleine erhält, muss die gesetzliche Erbfolge ausgeschlossen und damit die Abkömmlinge des Verstorbenen „enterbt“ werden. Wird dieser Ausschluss der Abkömmlinge von der Erbfolge nicht vorgenommen, so bliebe dem zuletzt versterbenden Ehegatten lediglich die Hälfte des Nachlasses. Lebte das Ehepaar im Güterstand der Gütertrennung, erhält der überlebende Ehepartner möglicherweise sogar nur ein Viertel des Erbes. In diesem Fall müssen Vermögenswerte wie Häuser unter Umständen verkauft werden, damit jeder Erbe seinen Anteil am Nachlass erhält. Gerade diese Folge soll durch ein Berliner Testament jedoch vermieden werden.
Beachtet werden sollte jedoch, dass die Abkömmlinge nach wie vor ein Recht auf ihren Pflichtteil haben. Da diese aber häufig durch das Berliner Testament zu Nacherben bestimmt werden, wird oft ein Verzicht auf den Pflichtteil vereinbart.
Formelle Voraussetzungen
Um wirksam ein Berliner Testament aufzusetzen, gibt es zwei verschiedene Möglichkeiten. Das Paar kann entweder ein öffentliches Testament bei einem Notar aufsetzen lassen oder ein handschriftliches Testament verfassen. Einer der Ehegatten oder Lebenspartner muss dabei das Testament per Hand aufsetzen und beide Partner müssen das Dokument mit vollem Namen unterschreiben.