Erbensuche
Bei einer Erbensuche werden die Erben eines verstorbenen Erblassers gesucht.
Zwar sind diese meist mit ihrem jeweiligen Wohnort bekannt, doch in Ausnahmefällen kommt es vor, dass der Verbleib der Erben bzw. die Erben selbst nicht bekannt sind.
Mitunter muss sogar erst einmal in Erfahrung gebracht werden, ob erbberechtigte Verwandte überhaupt existieren.
Die Miterben einer Erbengemeinschaft erfahren die Größe ihres Erbteils erst, wenn die Suche abgeschlossen wurde.
Schwierige Suche nimmt Zeit in Anspruch
Schwierig wird die Erbensuche besonders dann, wenn beim Anfall der Erbschaft unklar ist, ob es Verwandte des Erblassers gibt. Dabei erweist sich die Erbensuche als besonders schwierig.
Das kann z.B. bei Grundstücken der Fall sein, die viele Jahre oder Jahrzehnte nicht genutzt wurden. Hier steht oftmals noch ein lange verstorbener Eigentümer im Grundbuch, dessen Erben erst einmal ermittelt werden müssen.
Eigentlich haben Nachlassgerichte die Pflicht, Erben zu finden.
Die Realität zeigt jedoch, dass das nicht immer durchgeführt wird. Sämtliche Ordnungen der Erbfolge müssen geprüft werden, um keinen möglichen Erben zu übersehen.
Öffentliche Aufforderung als letzte Möglichkeit
Somit bringt die Erbensuche einen erheblichen Aufwand mit sich, muss aber immer durchgeführt werden, wenn nicht alle Erben bekannt sind. Das zuständige Nachlassgericht oder der gesetzlich eingesetzte Verwalter haben eine Ermittlungspflicht.
Jedoch verlaufen selbst sorgfältige Forschungen oftmals ohne Ergebnis, so bleibt die Erbensuche ohne Erfolg. Tritt dieser Fall ein und selbst ein professioneller Erbenermittler kann die Erbfolge nicht klären, findet eine öffentliche Aufforderung entsprechend § 1965 BGB statt. Durch diese werden weitere Beteiligte zur Meldung aufgefordert.
Während einer Frist von sechs Wochen können sie sich beim betreffenden Nachlassgericht melden. Tritt das nicht ein, werden unbekannte Erben im Nachlassverfahren nicht berücksichtigt und dadurch nicht als erbberechtigte Personen geführt.
Die komplette Erbfolge klären
In zahlreichen Fällen muss eine derartige Erbensuche nicht nur einen Erbfolgeteil klären, sondern die komplette Erbfolge. Oft kommt es vor, dass kein Erbe bekannt ist.
Wenn dies der Fall ist, versucht das Nachlassgericht die gesetzlichen Erben zu finden, denen vom Gesetz her der Nachlass des verstorbenen Erblassers zusteht.
Gibt es keinen gesetzlichen Erben oder existiert keiner, erbt der Fiskus den gesamten Nachlass. Oft kommt das Vermögen zeitweise in die gerichtliche Hinterlegung, bis geklärt wird, ob Erben vorhanden sind oder nicht.