Was ist der Unterschied zwischen einem Testament und einem Erbvertrag?
Wer Vorsorge für den Fall des eigenen Ablebens treffen möchte, kann unterschiedliche erbrechtliche Gestaltungsinstrumente nutzen, um die eigenen Wünsche in eine rechtlich sichere Form zu bringen. Seinen letzten Willen zu Papier zu bringen ist vor allen Dingen dann sinnvoll, wenn man abweichende Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge treffen möchte. Die wohl bekannteste Art seinen Nachlass zu regeln ist dabei das Testament, doch auch ein Erbvertrag kann unter Umständen das passende erbrechtliche Gestaltungsinstrument sein. Doch wie unterscheiden sich Testament und Erbvertrag eigentlich voneinander?
Das Testament
Es gibt die Möglichkeit ein Einzeltestament oder ein gemeinschaftliches Testament zu errichten.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch, dass ein gemeinschaftliches Testament lediglich von Eheleuten bzw. von eingetragenen Lebenspartnern errichtet werden darf.
Ein Testament kann entweder eigenhändig verfasst oder notariell niedergeschrieben werden.
Bei der handschriftlichen Variante des gemeinschaftlichen Testaments ist es ausreichend, dass einer der Ehegatten das Testament handschriftlich verfasst und der andere dieses Dokument eigenhändig mit unterzeichnet.
Ein Einzeltestament kann jederzeit widerrufen oder neu errichtet werden, während dies beim gemeinschaftlichen Testament nur in eingeschränktem Maße möglich ist.
Der Erbvertrag
Auch der Erbvertrag ist eine Verfügung von Todes wegen, mit dem über den eigenen Nachlass entschieden werden kann. Anders als beim Testament müssen bei der Errichtung eines Erbvertrages mindestens zwei Personen beteiligt sein.
Der Erbvertrag stellt einen gegenseitig verpflichtenden Vertrag dar, welcher ausschließlich bei einem Notar aufgesetzt werden kann. Das handschriftliche Aufsetzen eines Erbvertrags ist nicht rechtswirksam.
Im Unterschied zum gemeinschaftlichen Testament kann ein Erbvertrag auch unter Personen geschlossen werden, die nicht miteinander verheiratet oder keine eingetragenen Lebenspartner sind.
Bei einem Erbvertrag kann das Erhalten einer Erbschaft an bestimmte Gegenleistungen geknüpft werden, welche wiederum vertraglich festgehalten werden.
Von der Bindungswirkung des Erbvertrags können die Vertragspartner sich nur unter engen Voraussetzungen befreien. Abweichendes kann selbstverständlich im Erbvertrag vereinbart werden.
Für wen kann ein Erbvertrag vorteilhaft sein?
Ein Gebiet, in welchem der Ernvertrag häufiger zum Einsatz kommt ist die Unternehmensnachfolge. Soll ein Unternehmen von einer Generation an die nächste übergeben werden, kann ein Erbvertrag ein probates Mittel sein.
Vor allen Dingen dann, wenn der bisherige Unternehmensinhaber bestimmte Handlungen vom Unternehmensnachfolger sicherstellen will.
Auch für unverheiratete Paare , die sich anstelle eines gemeinschaftlichen Ehegattentestaments auf andere Art und Weise als Erben einsetzen wollen, kann ein Erbvertrag eine gute Möglichkeit hierzu sein.